Gebühren

Die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen sind gesetzlich geregelt und entsprechen den Vorschriften der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT).

Die erbrachten Leistungen werden direkt vor Ort in bar oder mittels EC-Zahlung abgerechnet.

Die Anfahrtskosten berechnen sich laut GOT aus der Hausbesuchsgebühr (41,06 €) + Wegegeld (4,17 € je Doppelkilometer, mindestens jedoch 15,47 €). Sollten Sie sich mit anderen Tierhaltern in Ihrer direkter Nachbarschaft zusammenschließen, so wird das Wegegeld anteilig aufgeteilt. Wenn Sie sich unsicher bezüglich der entstehenden Kosten sind, informieren wir Sie gerne im Vorfeld darüber.